Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – freiwillig und nicht für alle

Egal, ob die Selbstständigkeit als Freiberufler, mit einem Gewerbe, mit einer Geschäftsübernahme, im Einmannbetrieb oder mit vielen Angestellten ausgeübt wird: Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Nicht genügend Aufträge, falsche Planung, zu hohe Kosten: Die Gründe für ein eventuelles Scheitern der Selbstständigkeit sind vielfältig. http://www.gruendercheck.com hilft, alles im Blick zu behalten. Mit einer Arbeitslosenversicherung können sich zum Beispiel auch Selbstständige für diesen Fall absichern. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können.

Wer kann die Versicherung beantragen?

Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist nur für Neugründer interessant, da sie bis spätestens drei Monate nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt werden muss. Erforderlich ist neben dem Antrag auch der Nachweis über die Selbstständigkeit in Form des Gewerbescheines oder einer Bescheinigung des Steuerberaters. Die Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich ausgeübt und eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt werden: Innerhalb der letzten 24 Monate vor der Selbstständigkeit hat der Antragsteller mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Das kann als Arbeitnehmer, beim Bezug von Krankengeld oder in der Erziehungszeit erfolgt sein. Ein weiterer Weg in die Versicherung erfolgt über vorherige Arbeitslosigkeit: Hat der Selbstständige vor der Gründung Arbeitslosengeld bezogen, ist er ebenfalls berechtigt, sich freiwillig zu versichern.

Was kostet die Arbeitslosenversicherung und was zahlt sie?

Die Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung betragen für Selbstständige in Westdeutschland pauschal 89,25 EUR und in Ostdeutschland 79,80 EUR. Für Neugründer sind ab dem Zeitpunkt der Gründung und dem folgenden Kalenderjahr nur die Hälfte der Beträge, also 44,63 EUR (West) und 39,90 EUR (Ost), fällig. Im Falle des Scheiterns der Selbstständigkeit zahlt die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, das sich an einer fiktiven Höhe orientiert, die sich aus der fachlichen Qualifikation und den Berufen, in die der Selbstständige dann vermittelt werden soll, ergibt.

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Banyo Aynası
Banyo Aynası
23 November, 2017 17:19

Danke für die Mühe, die Sie gemacht haben, um das alles zusammenzutragen.

MfG Banyo