Die Schenkung einer Immobilie

Die heutigen Rentner sind oft allein stehend und somit auf die Versorgung durch andere Menschen angewiesen. So mancher Alte wohnt in seinem Haus, hat keine Angehörigen mehr und überlegt, was er mit seinem eigenen Haus machen soll, wenn er einmal stirbt. Wem könnte er es vererben? Kann man vielleicht auch jemanden schon jetzt eine Freude damit machen?

Zum Zwecke der Versorgung kann ein solches Haus dienen, wenn der Eigentümer ins Altersheim muss. Dann sind die Kosten für die Versorgung so hoch, dass die eigene Rente dafür nicht ausreicht. In diesem Fall wird das Haus verkauft und der Erlös zum Lebensunterhalt hergenommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in seinem Haus wohnen zu bleiben und sich jemanden zu suchen, der die Versorgung übernimmt. Hierzu könnte man über die  Schenkung einer Immobilie nachdenken. Dann wären einige Punkte gleichzeitig getroffen, eine Schenkung bietet Vorteile. Sie ist ja eine Überlassung von Vermögenswerten zu Lebzeiten. Der Nutzer der Schenkung hat also keine Erbschaftssteuer zu zahlen. Die Nutzung und die Belastung z.B. eines Hauses gehen auf ihn über.

Die Handhabung und die gesetzlichen Vorschriften sind im Erbrecht verankert. Jeder, der sich mit dem Thema befassen möchte, kann aber auch im Internet auf entsprechenden Seiten nachlesen, was genau zu beachten ist, wenn man eine Schenkung vornehmen oder annehmen möchte. Viele Seiten im Internet befassen sich mit allgemeinen finanzpolitischen Themen, auch hier ist ein Nachlesen interessant, so zum Beispiel auf dahool23.de.

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